Hygienekonzept

Lehmeier‘s EATERY
Stand 22. Mai 2020

gem. BayMBI. 2020 Nr. 270 vom 14. Mai 2020,
Az. GZ6a-G8000-2020/122-315

1. Bitte bleiben Sie zuhause, wenn Sie sich nicht wohlfühlen, Symptome spüren, die auf eine Infektion hinweisen, oder Sie eine Quarantäne von 14 Tagen einhalten müssen.

Maske ist Pflicht

2. Wir müssen Sie bitten, im gesamten Restaurant-Bereich Ihre Maske zu tragen – beim Bestellen, Abholen der Speisen oder auf dem Weg zu Ihrem Tisch – und auch beim Besuch der Toiletten. Nur an Ihrem Tisch ist es erlaubt, den Mund- und Nasenschutz abzunehmen.

3. Wir haben am Eingang, zur Theke, zu den Tischen, Toiletten und bis zum Ausgang eine Laufrichtung. Bitte orientieren Sie sich an den Abstandsmarkierung und achten Sie darauf, auch im bestuhlten Bereich die Distanz von 1,5 m zu den anderen Gästen einzuhalten.

ABSTAND 1,5m

4. Eingang und Ausgang haben wir getrennt und beschildert. So ist gewährleistet, das Sie die Abstandsregeln beim Betreten und Verlassen einhalten können.

5. Wir bitten Sie gleich beim Betreten die Hände zu desinfizieren. Dafür stehen am Eingang Desinfektionsmittel für Sie bereit.
Liebe Eltern, bitte achtet auf Eure Kinder. Das Desinfektionsmittel ist nicht zum Verzehr geeignet. 

6. Bitte warten Sie, bis Sie von uns zum für Sie reservierten und frisch desinfizierten Tisch geführt werden.

7. Wir freuen uns, dass Sie da sind und wir Sie bewirten dürfen. Aber bitte beachten Sie, dass nur Personen aus max. 2 unterschiedlichen Haushalten an einem Tisch sitzen dürfen.

8. Bitte reservieren Sie bis spätestens eine Stunde vor Ihrem Besuch.

bitte reservieren!

9. Spontangäste ohne Reservierung müssen wir auf Empfehlung der Bayerischen Staatsregierung bitten, ihren Namen und Telefonnummer zu hinterlassen. Dies geschieht über Ihren Eintrag in die Gästeliste und ist zu Ihrem Schutz, denn so können Sie beim Bekanntwerden von Ansteckungen vom Gesundheitsamt benachrichtigt werden.

Wir freuen uns, wenn wir das gemeinsam gut meistern. Und bitten Sie, in unser aller Sinne diese Vorgaben einzuhalten. Ansonsten sind unsere Mitarbeiter*innen gezwungen, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und Sie aus dem Lokal zu verweisen.